Es ist ein Unding, dass Frauen, die staatliche Unterstützung für ihre Existenzsicherung benötigen, häufig aus Kostengründen auf sichere Verhütungsmethoden verzichten müssen. Dass sich hier dringend etwas ändern muss, wurde quer durch alle Parteien und auf unterschiedlichen politischen Ebenen gefordert. Es ist deshalb schlicht nicht nachvollziehbar, dass Union und SPD unseren Antrag heute im Bundestag abgelehnt haben.
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Wir GRÜNE begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichts, den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, als verfassungswidrig einzustufen, sehr. Schon lange haben wir diesen Wahlrechtsausschluss als einen Menschenrechtsverstoß kritisiert. Er ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar.
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Statt für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen, stigmatisiert die Regierung Frauen und Ärztinnen und Ärzte und gefährdet damit die Versorgungssicherheit von ungewollt Schwangeren. Denn junge Ärztinnen und Ärzte werden durch den § 219a abgeschreckt, diesen Eingriff anzubieten. In keinem anderen ärztlichen Bereich ist es verboten, über eine Behandlungsmethode zu informieren. Wer ernsthaft etwas gegen unerwünschte Schwangerschaften tun möchte, ermöglicht selbstbestimmte Verhütung unabhängig von der finanziellen Situation.
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Die bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Behinderung birgt das Potential, zum Aushängeschild für ein faires Gesundheitswesen zu werden, in dem der Patient und seine Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Anstatt sich dieser Innovation weiter in den Weg zu stellen, sollten alle Beteiligten dazu beitragen, mit den MZEB einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu leisten. Es ist höchste Zeit, eine menschenrechtskonforme gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung sicherzustellen.
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