Zum Stand der Verkaufsverhandlungen von Konversionsflächen und der Weiternutzung von Liegenschaften durch Bundesbehörden in Münster habe ich die Bundesregierung gefragt:
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Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) über eine ausreichende Datengrundlage verfügt, damit der „Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs“ beim BVA, entsprechend des im Erlass des BMG vom 13.12.2016 erteilten Auftrags, die Folgen relevanter Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA empirisch abschätzen kann oder plant sie weitere gesetzgeberische Maßnahmen um diese Datengrundlage zu schaffen und insbesondere die Erhebung oder Zurverfügungstellung von sozi-ökonomischen Daten, der Regionalmerkmale, sowie Daten für die Bereiche Krankengeld und Auslandsversicherte zu ermöglichen?
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