Die massiven Versäumnisse in den letzten acht Jahren haben dazu geführt, dass die Pflege am Boden liegt. Der geplante Pflegevorsorgefonds ist reine Symbolpolitik und löst keine Probleme. Das Geld wird geparkt und nicht etwa für Verbesserungen der Ausbildung der Pflegekräfte ausgegeben.
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Die einseitige Belastung der Arbeitnehmer ist nicht gerecht und nicht solidarisch. Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung wäre einer Sozialdemokratie würdig. Darüber kann sie nicht hinwegreden. Das Gesetz führt zu keiner nachhaltigen und soliden Finanzierung. Deshalb werden wir spätestens in der nächsten Wahlperiode über eine erneute Reform sprechen müssen.
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Sämtliche Kosten im Gesundheitswesen werden künftig den Versicherten aufgeladen. Es wird in großen Schritten zu Beitragssteigerungen kommen, die sie allein schultern müssen. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt festgefroren. Das ist zutiefst ungerecht und kurzfristig gedacht.
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Mit der erneuten Kürzung am Bundeszuschuss nimmt die Koalition Geld aus den Taschen der Beitragszahler. Das ist das Gegenteil von nachhaltiger Finanzierung. Das ist ein Griff in die Kassen der Sozialversicherung.
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Wir müssen zu einem leistungsfähigen Entgeltsystem kommen, das aber auch die individuellen Bedürfnisse der Patienten berücksichtigt. Eine begleitende Expertenkommission sollte einen adäquaten Neustart gewährleisten.
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Es hat sich gezeigt, dass viele Patientinnen und Patienten sowohl telefonisch als auch persönlich die Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Diese sind ein Seismograph für Veränderungsbedarf im Gesundheitswesen. Durch die enorme Inanspruchnahme sind sie aber schwer erreichbar. Deshalb müssen wir sie jetzt ausbauen.
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In ihrer Rede kritisiert Maria Klein-Schmeink den Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention als Armutszeugnis für die Bundesregierung. Dieser müsse dringend überarbeitet werden oder solle besser in den Papierkorb geschoben werden.
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In ihrer Rede kritisiert Maria Klein-Schmeink, dass die Bundesregierung nichts tun will, um die Regelungslücke bei Korruption und Bestechlichkeit bei niedergelassenen Ärzten zu schließen, während angestellte Ärzte und andere Leistungserbringer sehr wohl belangt werden können. Sie fordert eine Gleichstellung in einem gestuften Verfahren.
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