Das Wissen um die Notwendigkeit einer Psychotherapie hilft den Betroffenen wenig, wenn sie weiterhin monatelang auf den eigentlichen Therapiebeginn warten müssen. Die ungenügende Versorgungslage trifft gerade schwer kranke Menschen, die eine Psychotherapie am dringendsten bräuchten.
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Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung vier Jahre nach Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage auf unsere Anfrage keine Auskunft darüber geben kann, wie die Anwendung von Zwang sich seit der Reform entwickelt hat. Zwangsmaßnahmen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte von Menschen, die, solange sie stattfinden, streng kontrolliert werden müssen. Notwendig ist ein dauerhaftes Monitoring über Anzahl, Dauer und Durchführung von Zwangsbehandlungen, um Missstände in der Praxis und gesetzliche Fehlentwicklungen zu erkennen und zu korrigieren.
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In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung haben wir nachgehakt, welche Auswirkungen das Patientenrechtegesetz auf die Rechte der Opfer von Behandlungsfehlern hat. Die Antwort macht deutlich, dass die Bundesregierung zu keinerlei wirklichen Verbesserungen für Patientinnen und Patienten bereit ist.
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Es ist der gesetzliche Auftrag der Krankenkassen, die Gesundheit ihrer Versicherten zu fördern, in allen Belangen ihres Handelns. Dazu gehört auch die Aktienanlage. Es ist nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung auf der einen Seite den Krankenkassen erlaubt in Aktien zu investieren, aber auf der anderen Seite nichts dafür tut, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Rücklagen dabei nicht in Aktien von Unternehmen investieren, die krankmachende Produkte herstellen oder anderweitig der Gesundheit schaden.
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Mit Besorgnis schaue ich auf die soziale Absicherung vieler kleiner Selbständiger. Wie meine parlamentarische Anfrage zeigt, beschäftigen sich weder Regierung noch Koalition mit der Situation der kleinen Selbstständigen. Mindestens 10% der Selbständigen haben eine prekäre Einkommenslage und gelten damit als akut armutsgefährdet.
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Es erweist sich immer mehr als Rückschlag für die Patientenberatung, dass der Patientenbeauftragte Laumann die UPD an ein privates Unternehmen vergeben hat.
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Was sind die Vorteile und Risiken beim Einsatz von Gesundheitsapps und Wearables? Was bedeutet dies für den Solidargedanken in der Krankenversicherung? Darüber habe ich mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gesprochen. Schon vorab hatte ich in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung dieses Thema beleuchtet.
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