Die durchschnittliche Beitragsbelastung für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ist auf dem höchsten Stand ihrer Geschichte, und wird auch in den kommenden Jahren weiter erheblich ansteigen. Diese Kosten müssen über steigende Zusatzbeiträge vor allem die Versicherten aufbringen. Wir fordern deshalb eine faire Lastenverteilung der Kosten zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einerseits sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern andererseits.
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Krankenhäuser haben eine zentrale Bedeutung bei der Sicherstellung der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Durch ihre Leistungen gewährleisten sie eine vielfach gute und bedarfsgerechte stationäre Versorgung in Deutschland. Der demographische Wandel führt jedoch zu einer zunehmenden Zahl älterer und chronisch kranker Patientinnen und Patienten und sich ändernden Bedürfnissen. Aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten in den Krankenhäusern ist unübersehbar, dass es massive Probleme gibt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt weit hinter dem dringend notwendigen zurück. Gerade die Pflegekräfte brauchen kurzfristig ein ausreichend großes Pflegestellennotprogramm und mittelfristig ein wirksames Personalbemessungsinstrument, damit die notwendige Pflege auch am Bett ankommt.
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Das deutsche Rechtssystem verzichtet darauf, die eigenverantwortliche Selbsttötung unter Strafe zu stellen, da sie sich nicht gegen einen anderen Menschen richtet und der freiheitliche Rechtsstaat keine allgemeine, erzwingbare Rechtspflicht zum Leben kennt. Dementsprechend sind auch der Suizidversuch oder die Teilnahme an einem Suizid(versuch) straffrei. Dieses Regelungskonzept hat sich grundsätzlich bewährt. Die prinzipielle Straflosigkeit des Suizids und der Teilnahme daran sollte deshalb nicht infrage gestellt werden. Eine Korrektur ist aber dort erforderlich, wo geschäftsmäßige Angebote die Suizidhilfe als normale Behandlungsoption erscheinen lassen und Menschen dazu verleiten können, sich das Leben zu nehmen. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, die Entwicklung der Beihilfe zum Suizid (assistierter Suizid) zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung zu verhindern.
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Viele Menschen, die sich bspw. aus Verzweiflung, Vereinsamung oder fehlender Wertschätzung selbst töten wollen, suchen Hilfe. Häufig bekommen sie diese Hilfe nicht oder finden sie nur sehr schwer.
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Der UN-Fachausschuss, der Ende März 2015 die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft hat, erteilte Deutschland eine schallende Ohrfeige.
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Länder und Kommunen stehen aufgrund der stark steigenden Flüchtlingszahlen vor großen Herausforderungen, die mit den derzeitigen Strukturen nicht zu bewältigen sind.
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