Der rasante Anstieg von Erwerbsminderungsrenten aufgrund psychischer Erkrankungen und die langen Wartezeiten auf ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten, sind nur Beispiele, die den immensen Handlungsbedarf bei der Prävention und in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen belegen. Dem stetig steigenden Bedarf an Psychotherapie und psychosozialer Unterstützung muss vor Ort Rechnung getragen werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der wohnortnahen ambulanten Hilfe bei persönlichen Krisen zu. Bei schweren Erkrankungen müssen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, die Hilfsangebote zwischen ambulanter und stationärer Behandlung flexibler zu gestalten und durch mehr ambulante Krisenintervention und -begleitung stationäre Aufenthalte zu vermeiden. Psychiatrieerfahrene und Angehörige müssen einbezogen werden, Zwangsmaßnahmen müssen soweit wie irgend möglich vermieden werden.
Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung im Sinne einer… > weiterlesen
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur… > weiterlesen
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der… > weiterlesen
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum aktuellen Stand bei den Verhandlungen zwischen Vertretern der… > weiterlesen
Wie will die Bundesregierung im Hinblick auf die geplante Reform der Psychotherapeutenausbildung… > weiterlesen
Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit… > weiterlesen
In Deutschland leidet jedes Jahr rund jede dritte erwachsene Person an mindestens einer psychischen Störung.… > weiterlesen