Der rasante Anstieg von Erwerbsminderungsrenten aufgrund psychischer Erkrankungen und die langen Wartezeiten auf ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten, sind nur Beispiele, die den immensen Handlungsbedarf bei der Prävention und in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen belegen. Dem stetig steigenden Bedarf an Psychotherapie und psychosozialer Unterstützung muss vor Ort Rechnung getragen werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der wohnortnahen ambulanten Hilfe bei persönlichen Krisen zu. Bei schweren Erkrankungen müssen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, die Hilfsangebote zwischen ambulanter und stationärer Behandlung flexibler zu gestalten und durch mehr ambulante Krisenintervention und -begleitung stationäre Aufenthalte zu vermeiden. Psychiatrieerfahrene und Angehörige müssen einbezogen werden, Zwangsmaßnahmen müssen soweit wie irgend möglich vermieden werden.
Die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage "Sektorenübergreifende Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen" zeigt, dass noch vieles zu verbessern ist, damit Menschen mit psychischen Erkrankungen schnell und unkompliziert Hilfe finden.
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Anlässlich des Inkrafttretens der durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) überarbeiteten Bedarfsplanungs-Richtlinie für den Bereich der psychotherapeutischen Versorgung erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:
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Die heutige Anhörung zur Petition „für angemessene Übergangsregelungen für derzeitige Psychologiestudierende und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)“ mit über 84.000 Unterstützerinnen und Unterstützern hat deutlich gemacht, dass die prekäre Situation der PiA schnellstmöglich beendet werden muss.
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Aber nach einem so langen Vorlauf ist ja die Frage: Werden die zentralen Probleme denn überhaupt gelöst? Und da muss man sagen: Dieser Gesetzentwurf springt erheblich zu kurz.
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