Wir treten für ein Gesundheitswesen ein, das die Selbstbestimmung der PatientInnen respektiert und PatientInnen im Behandlungsprozess von Betroffenen zu Beteiligten macht. Wesentliche Elemente dafür sind unabhängige und verständliche Information und Unterstützung, Qualitätstransparenz sowie die Stärkung der PatientInnenrechte gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen.
Die Zahlen des MDK bilden nur die Spitze des Eisbergs. Nach wie vor fehlt echte Transparenz. Um Behandlungsfehler zu erkennen und aus ihnen zu lernen, ist der Gesetzgeber gefragt, Strukturen zur Fehlervermeidung zu etablieren.
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Drei Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes haben wir Bilanz gezogen. Was hat sich für Patient*innen verändert und wo besteht Handlungsbedarf? Wie erwartet hat das Patientenrechtegesetz keine nennenswerten Verbesserungen gebracht. Ein Härtefallfonds bleibt für uns weiter ein dringender Punkt auf der Tagesordnung. Zudem brauchen wir mehr Ansätze, um Patient*innen zu befähigen und zu stärken.
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Den Zuschlag für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in Höhe von 63 Mio. Euro für die nächsten sieben Jahre erhält ab 2016 die privatwirtschaftliche Sanvartis GmbH. Aus der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage geht hervor, dass bedenkliche Verbindungen zwischen Sanvartis und UPD bestehen. Der befürchtete Kahlschlag der Beratung vor Ort wird Realität.
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Zu den Pressemeldungen über die Vergabe der unabhängigen Patientenberatung an ein Callcenter erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:
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