Wir treten für ein Gesundheitswesen ein, das die Selbstbestimmung der PatientInnen respektiert und PatientInnen im Behandlungsprozess von Betroffenen zu Beteiligten macht. Wesentliche Elemente dafür sind unabhängige und verständliche Information und Unterstützung, Qualitätstransparenz sowie die Stärkung der PatientInnenrechte gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung birgt die Gefahr der Ausweitung der Anwendung von Zwang in der Psychiatrie über das Erforderliche und das vom Bundesverfassungsgericht Geforderte hinaus. Deswegen können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Er erlaubt die Zwangsbehandlung auch für Betroffene, die sich freiwillig im psychiatrischen Krankenhaus befinden. Dies könnte ein Hemmnis für Menschen in Krisen darstellen, sich freiwillig in psychiatrische Behandlung zu begeben.
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Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung vier Jahre nach Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage auf unsere Anfrage keine Auskunft darüber geben kann, wie die Anwendung von Zwang sich seit der Reform entwickelt hat. Zwangsmaßnahmen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte von Menschen, die, solange sie stattfinden, streng kontrolliert werden müssen. Notwendig ist ein dauerhaftes Monitoring über Anzahl, Dauer und Durchführung von Zwangsbehandlungen, um Missstände in der Praxis und gesetzliche Fehlentwicklungen zu erkennen und zu korrigieren.
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Es ist nicht das erste Mal, dass wir über die Unabhängige Patientenberatung sprechen, und ich bin mir ziemlich sicher, dass wir noch häufiger darüber sprechen müssen. Man muss den Finger in die Wunde legen und sagen: So kann es nicht weitergehen. Der Einzelne mit seinem konkreten Behandlungs- und Fragebedarf, seinem Bedarf an psychosozialer Beratung, an rechtlicher Beratung bleibt auf der Strecke. So darf das nicht weitergehen.
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In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung haben wir nachgehakt, welche Auswirkungen das Patientenrechtegesetz auf die Rechte der Opfer von Behandlungsfehlern hat. Die Antwort macht deutlich, dass die Bundesregierung zu keinerlei wirklichen Verbesserungen für Patientinnen und Patienten bereit ist.
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Dass aus den Ländern und darüber hinaus auch noch aus Kreisen der CDU/CSU - wenn auch als reichlich späte Einsicht - neue Bewegung in das Thema Härtefallfonds kommt, kann ich nur begrüßen. Wir fordern einen solchen schon seit Langem.
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Wir brauchen unbedingt stärkere Schutzmechanismen, um die Grundrechte der Kinder zu wahren. Auch für Kinder in stationären Einrichtungen muss künftig gelten, was für Erwachsene schon längst im Gesetz vorgesehen ist: die Einholung einer richterlichen Genehmigung bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen.
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Es erweist sich immer mehr als Rückschlag für die Patientenberatung, dass der Patientenbeauftragte Laumann die UPD an ein privates Unternehmen vergeben hat.
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Patient*innen gehören in den Mittelpunkt unseres Gesundheitssystems. Doch in der Praxis sind wir davon weit entfernt. Auf welchem Weg können sie also gestärkt werden? Könnte eine Patientenstiftung dazu beitragen? Um diese Fragen ging es in unserem Fachgespräch "Die Patientenstiftung - Modell für eine starke Patientenstimme".
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