Die Digitalisierung verspricht das Gesundheitswesen grundlegend zu verändern. Dies bedeutet für Patientinnen und Patienten, Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Gesundheitspolitik als auch für alle im Gesundheitswesen Tätigen Chance und Herausforderung zugleich. Umso bedeutsamer ist es, sie aktiv im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten sowie Risiken offen zu diskutieren und mögliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Für uns ist klar: Die Belange von Datenschutz, Patienteninteressen und Patientenrechte können nur zusammen gedacht und vorangebracht werden.
244 Milliarden Euro sind allein im Bereich der Gesundheitsversorgung im nächsten Jahr in der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt, weitere mehr als 40 Milliarden Euro in der sozialen Pflegeversicherung, und dann kommen noch die Ausgaben aus den privaten Bereichen dazu. Es ist also ein riesiger und ein enorm wichtiger Bereich, ein Bereich, der maßgeblich darüber entscheidet, ob die Lebensqualität in unserem Lande stimmt.
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„Gleich zweimal hat sich diese Woche Bundesministerin Anja Karliczek markant geäußert.
Auf völliges Unverständnis stößt ihre Aussage, es brauche nicht an jeder Milchkanne ein schnelles Internet. Damit fällt sie dem ländlichen Raum in den Rücken, denn gerade hier brauchen wir die flächendeckende Breitbandversorgung.
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Wo soll die Reise mit der elektronischen Patientenakte künftig hingehen? Nach jahrelangen Diskussionen sollte man meinen, Gesundheitsminister Jens Spahn oder zumindest sein Ministerium sollte diese Frage wenigstens in wesentlichen Teilen beantworten können. Doch eine Antwort seines Ministeriums auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion zur elektronischen Patientenakte lässt erschütternd viele zentrale Fragen offen.
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Während diverse Krankenkassen bereits Angebote für elektronische Patientenakten machen, gibt es noch immer keinen einheitlichen Regulierungsrahmen für alle von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten elektronischen Akten. Wir haben die Bundesregierung gefragt, wie sie weiter vorgehen will.
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