Trotz milliardenschwerer Zusatzausgaben versäumt es die Bundesregierung, die zentralen Versorgungsprobleme in Deutschland anzugehen. Der demografische Wandel und die damit einhergehende Zunahme von älteren Patientinnen und Patienten mit oft chronischen Erkrankungen, die bestehende Unterversorgung vor allem in ländlichen und einkommensschwachen Regionen sowie der Fachkräftemangel insbesondere in der Pflege – das sind Probleme, für die unser Gesundheitswesen Lösungen benötigt.
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Nun ist es wichtig, auch die weiteren gesetzlichen Vorgaben des HHVG schnellstmöglich umzusetzen. Für eine wirklich qualitätsorientierte Hilfsmittelversorgung bedarf es einer grundlegenden schnellen Bestandsaufnahme, Durchsetzung und Präzisierung der rechtlichen Vorgaben.
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Es ist ein Unding, dass Frauen, die staatliche Unterstützung für ihre Existenzsicherung benötigen, häufig aus Kostengründen auf sichere Verhütungsmethoden verzichten müssen. Dass sich hier dringend etwas ändern muss, wurde quer durch alle Parteien und auf unterschiedlichen politischen Ebenen gefordert. Es ist deshalb schlicht nicht nachvollziehbar, dass Union und SPD unseren Antrag heute im Bundestag abgelehnt haben.
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Die bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Behinderung birgt das Potential, zum Aushängeschild für ein faires Gesundheitswesen zu werden, in dem der Patient und seine Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Anstatt sich dieser Innovation weiter in den Weg zu stellen, sollten alle Beteiligten dazu beitragen, mit den MZEB einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu leisten. Es ist höchste Zeit, eine menschenrechtskonforme gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung sicherzustellen.
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Es ist ein Unding, dass Frauen, die staatliche Unterstützung erhalten, häufig aus Kostengründen auf sichere Verhütungsmethoden verzichten müssen. Quer durch alle Parteien und auf unterschiedlichen politischen Ebenen wird dieser Missstand diskutiert. Wir Grüne wollen das mit dem vorliegenden Antrag nun ändern.
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Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung bietet auch im Vergleich zu den besten Tarifen privater Krankenversicherungsunternehmen eine qualitativ gute Versorgung. Das ist das Ergebnis einer Studie von PremiumCircle Deutschland (PCD) im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion.
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Endlich sieht der Gesundheitsminister Handlungsbedarf bei der Hilfsmittelversorgung. Wichtig ist nun, tatsächlich sicherzustellen, dass jede und jeder Versicherte eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung erhält.
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Der große Wurf ist es nicht geworden. Gesundheitsminister Jens Spahn geht zwar in Teilen richtige Schritte, aber er bleibt auf dem halben Weg stehen. Zwar wird die Grundlohnsummenbindung bei der Vergütung aufgehoben, eine tatsächliche Vergütung all der Leistungen, die Therapeuten erbringen, findet jedoch nicht statt.
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Es ist ein reines Ablenkungsmanöver, die Kassen aufgrund der gestiegenen Rücklagen zu bezichtigen, Beiträge zu horten. Die Rücklagen der Kassen sind durch die gute Konjunktur entstanden und größtenteils von den Versicherten aufgebracht worden. Sie sollten für die dringlichen Verbesserungen der Versorgung ausgegeben werden und nicht hauptsächlich der Entlastung der Arbeitgeberbeiträge dienen.
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Es ist ein Unding, dass laut des Ergebnisberichts und obwohl monatelange Wartezeiten auf Psychotherapie bestehen, der Weg der Kostenerstattung von Krankenkassen weitgehend abgelehnt wird. Grundsätzlich muss das Ziel sein, Menschen möglichst zeitnah die notwendige Therapie zukommen zu lassen, damit ihr Leid sich nicht unnötig verschlimmert oder gar chronisch wird.
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