Das Reha-Budget der gesetzlichen Rentenversicherung bedarfsgerecht gestalten
Das Budget der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe orientiert sich entsprechend § 220 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) an der voraussichtlichen Bruttolohnentwicklung. Im Jahr 2010 wurde das Budget mit über 99 Prozent faktisch ausgeschöpft, auch für 2011 ist mit einer vollständigen Ausschöpfung zu rechnen. Die demografisch bedingte Alterung der erwerbstätigen Bevölkerung, die schrittweise Heraufsetzung des Renteneintrittsalters und der Umstand, dass drei Viertel aller Leistungen der medizinischen Rehabilitation in der Altersgruppe ab 45 Jahren benötigt wer- den, erfordern ein Umdenken in der Finanzierung der Rehabilitation. So lässt sich der gesetzlich verankerte Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ angesichts der absehbaren Entwicklung nur mit einer angemessenen Erhöhung des Bud- gets für Teilhabeleistungen erfüllen. Eine Orientierung an der Bruttolohnent- wicklung allein wird den sich ändernden Anforderungen nicht gerecht.
Mit dem Referentenentwurf des Lebensleistungsanerkennungsgesetzes hat die Bundesregierung einen Vorschlag zur Anpassung des Budgets vorgelegt. Der Entwurf der Bundesregierung für ein „demografiefestes Reha-Budget“ sieht für die Jahre zwischen 2017 und 2050 für jedes Jahr eine Demografiekomponente vor: einen Faktor, der zusätzlich zur voraussichtlichen Bruttolohnentwicklung bei der Festsetzung der jährlichen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe geson- dert zu berücksichtigen ist.
Eine erste Anhebung des Reha-Budgets über mögliche Steigerungen durch Ver- änderungen in der Bruttolohnentwicklung hinaus ergibt sich nach genanntem Referentenentwurf erst in fünf Jahren. Dem bereits heute erhöhten Rehabilita- tionsbedarf wird eine derart verzögerte Anhebung des Budgets für Teilhabeleis- tungen nicht gerecht, ein deutlicher Anstieg der Erwerbsminderungsrenten wäre vorgezeichnet. Wir haben nachgehakt.
Initiativen Prävention
Unsere Vorschläge für eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik finden sich in dem Fraktionsbeschluss "Mehr Bewegung in der Prävention" sowie im Antrag "Gesetzliche Grundlage für Prävention und Gesundheitsförderung schaffen - Gesamtkonzept für nationale Strategie vorlegen", die wesentlichen Eckpunkte hier. Die Öffentliche Anhörung zum Antrag fand am 30.11.2011 statt. Informationen dazu hier. Unsere erste Bewertung des Entwurfs für ein Präventionsgesetz der Bundesregierung findet sich hier. Ein ausführlicher Artikel zur Bewertung des am 20.03.2013 vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf findet sich auf der Homepage der Bundestagsfraktion.
Initiativen PatientInnenrechte
Die Stärkung von Autonomie und Selbstbestimmung von PatientInnen ist Ausgangspunkt unseres Vorschlags für ein PatientInnen-rechtegesetz. Dabei müssen die grundlegenden Rechte von PatientInnen und die Rechte und Pflichten von ÄrztInnen und anderen HeilbehandlerInnen zusammengeführt werden. Für geschädigte Menschen wollen wir Beweiserleichterungen bei einfachen Behandlungsfehlern einführen. Unsere Vorschläge finden sich in unserem Fraktionsbeschluss, der Kurzfassung sowie unserem Antrag "Rechte für Patientinnen und Patienten durchsetzen" Die wichtigsten Forderungen haben wir in einem "10-Punkte-Papier" zusammengefasst.
Pflege-Bürgerversicherung
Weil Schwarz-Gelb es nicht kann, ergreifen wir die Initiative. Zu Beginn dieses Jahres hat die grüne Bundestagsfraktion ein Gutachten zur "Pflege-Bürgerversicherung" in Auftrag gegeben. Das Zentrum für Sozialpolitik (ZES) der Uni Bremen kommt zu folgendem Ergebnis: Eine solidarische Pflegeversicherung ist auch in Zukunft finanzierbar! Die Eckpunkte der grünen Pflegebürgerversicherung sind die Ausweitung des versicherungs- und beitragspflichtigen Personenkreises auf die gesamte Bevölkerung. Lesen Sie hier die grüne Position "Eine für alle!". Das Gutachten "Berechnungen der finanziellen Wirkungen verschiedener Varianten einer Pflegebürgerversichung" der Universität Bremen und dessen Kurzfassung.










